Vier Tipps von U-S-C für den rechtssicheren Umgang mit Gebrauchtsoftware


Dass eine jüngst gefällte Gerichtsentscheidung keineswegs auf den gesamten Gebrauchtsoftware-Markt verallgemeinerbar ist, das findet U-S-C. Der Gebrauchtsoftware-Händler hat auch einige Regeln parat, die rechtskonformens Vorgehen ermöglichen sollen.

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